Rahmenbedingungen
Erstgespräch
Das Erstgespräch dient neben dem gegenseitigen Kennenlernen auch als erste Orientierung und Informationsgewinnung. Sie haben hier die Möglichkeit Ihre Anliegen zu schildern und die Arbeitsweise in der Konzentrativen Bewegungstherapie kennenzulernen bzw zu erfahren.
Frequenz und Dauer
Die Frequenz und Dauer der Behandlung richtet sich nach Ihren persönlichen Bedürfnissen und ist daher individuell verschieden.
Um in einen gemeinsamen Arbeitsprozess zu kommen ist jedoch eine wöchentliche bzw 14 tägige Therapieeinheit empfehlenswert.
Absageregelung
Vereinbarte Termine können kostenfrei 24 Stunden vorher abgesagt und/oder verschoben werden.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich Ihnen den reservierten Termin bei kurzfristiger Absage vollständig in Rechnung stellen werde.
Verschwiegenheitspflicht
Die Verschwiegenheitspflicht ist ein Grundpfeiler der psychotherapeutischen Arbeit.
Als Psychotherapeutin bin ich laut § 15 des Psychotherapiegesetzes, BGBl. Nr. 361/1990, zur Verschwiegenheit über alle mir in Ausübung meines Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnisse verpflichtet.